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Allgemeine
Lieferbedingungen der Fa. MessTek Prüfsysteme GmbH
Angebot und Umfang der Lieferung
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen,wenn
er vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der
Lieferung ist dieschriftliche Auftragsbestäti- gung des Lieterers
maßgebend. Abänderungen, Ergänzungen odermündliche Absprachen
müssen vom Lieferer ebenfalls schriftlich anerkannt werden. Die
inDrucksachen dem Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen
Unterlagen, wieBeschreibungen, Abbil dungen und Zeichnungen, Maß-
und Gewichtsangaoen, sind nurannähernd maßgebend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mehr-und Mindergewichte
und -lieferungen in handelsüblichen Grenzen berechtigen nicht
zuBeanstandungen und Preiskürzungen. Der Besteller übernimmt die
volle Verantwortungtür die von ihm zu liefern den Unterlagen,
wie Zeichnungen jeglicher Art, Schaltbilder, Print-Layouts, Modelle,
Leh- ren, Muster oder dergleichen.
Allgemeine Ausführung
Die
Teile werden entsprechend unserer technischen Unterlagengefertigt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Bearbeitung
eingesandter Teile
Zur Bearbeitung eingesandte Teile sind frei Firmensitz desAuftragnehmers
(Lieferer) und, soweit erforderlich, in guter Verpackung unter
Beifügung einesPackzettels, zu übermitteln. Der Werkstott bzw.
das Material der eingesandten Teile istbekanntzugeben; bestmögliche
Verarbeitung und Qualität muß gewährleistet sein. VorabgefertigteTeile
sind maßhaltig, norm gerecht und in einwandfreiem Zustand anzuliefern.
Zu räumendeTeile dürfen nicht fertig bearbeitet sein und müssen
Zugaben für die Nacharbeit besitzen.Sind diese Voraussetzun gen
nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer die Kosten für Mehrarbeitsowie
Ersatz für vorzei tig abgenutztes oder beschädigtes Werkzeug in
Rechnung stellenoder vom Vertrag zurück treten, wobei der Besteller
den entsprechenden Teil desVertragspreises sowie die zuvor erwähnten
Mehrkosten zu vergüten hat. Werkzeuge, Materialienund Lehren die
dem normalen Bereich des Auftragnehmers nicht entsprechen, sowiebesondere
Vorrichtungen erfordern, werden zusätzlich verrechnet. Sie bleiben
Eigentum desAuftragnehmers Fehler haft verarbeitete Teile können
ohne Rückfrage auf Kosten desBestellers nachgearbeitet oder zurückgegeben
werden. Abfallmaterial von den zur Bearbeitungeingesandten Teilen
wird Eigentum des Auttragnehmers.
Preis und Zahlungsbedingungen
Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zurBerechnung.
Die Preise gelten ab Firmensitz oder Auslieferungslager und schließen
MwSt.,Verpackung, Fracht, Porto und Wensicherung nicht ein. Verpackung
und Versand erfolgen nachbestem Ermessen, aber ohne darüber hinausgehende
Verbindlichkeit des Lieferers.Versicherungen gegen Transport schäden
führt der Lieferer nur auf ausdrücklichen Wunsch desBestellers
und auf dessen Rechnung aus. Bei frachtfreier Zurücksendung unbeschädigtenVerpackungsmaterials
wird die Hälfte des berecnneten Preises für Verpackung vergütet.
Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bar ohne Abzug
frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten: a) bei laufender Geschättsverbindung
spätestens 30 Tage nachRechnungsdatum. b) bei erstmaliger Geschättsverbindung,
Reparaturen unddergleichen im Voraus oder bei Versandbereitschaft.
c.) kleinere Beträge werden der Sendung nachgenommen; d.) bei
Auslandslieferungen nach besonderer Vereinbarung. Die Zahlung
bei Lieferung von größeren Aufträgen erfolgen, wenn nicht anders
vereinbart: 1 /3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei
Versand bzw. Anzeige der Versandbereitschaft, 1/3 30 Tage nach
Rechnungsdatum. Teillieterungen werden sofort berechnet. Montagerechnungen
sindsofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Scheck und Wechsel
gelten erst mit ihrerEinlösung als Zahlung, Wechsel- spesen gehen
zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung dergesetzlichen Zahlungsfrist
und nach Inverzugsetzung durch eine weitere Mahnung wird unterVorbehalt
der Geltend machung weiterer Rechte eine Verzugsentschädigung
in Höhe von4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. DieZurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung
mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftigfestgestellten Gegenan-
des Bestellers ist ausgeschlossen.Zahlungsverzug des Bestellers
oder eine nicht genügende AusKunft berechtigt den Lieferer Vorauszahlungen
fürnoch ausstehende Liefer ungen aller laufenden Aufträge zu beanspruchen.
Wenn eine Sistierung des Vertrages vereinbart wird, ist derfestgelegte
Preis unter Abzug der direkten Kosten für die vom Lieferer bis
zur vollständigenFertigstellung der bestellten Teile noch auszuführenden
Teilarbeiten sofort fällig und zahlbar.Verlängerter und erweiter
ter Eigentumsvorbehalt für den Fall der ständigenGeschäftsverbindung
und der Zulässig keit des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware. Der
Lieferer behält sich des Eigentum an dem Liefergegenstand vor,bis
sämtliche Forde rungen des Lieferers gegen den Besteller aus derGeschäftsverbindung
einschließlich der künftig entsprechenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oderspäter abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne odersämtliche Forderungen des
Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden undder
Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigemVerhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs verzug, ist der Lieferer
zur Rücknahme des Liefergegenstandesnach Mahnung berechtigt und
der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahmesowie
in der Pfändung des Gegenstandes durch den Lieferer liegt, sofern
nicht dasAbzahlungsrecht Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag
nur dann, wenn dies der Liefererausdrücklich schriftlich erklärt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Bestellerden
Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller
ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichenGeschäftsgang
weiterzu verkaufen. Er tritt jedoch dem Lieferer bereits jetzt
alle Forderungenab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den
Abnehmer oder Dritte erwachsen,und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware
ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauftwird. Zur Einziehung
dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt.
DieBefugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt;jedoch verpflichtet sich der Lieferer,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Bestellerseinen Zahlungsverpflich-
tungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferer kann verlangen, daß
der Besteller ihm die abgetretenenForderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angabenmacht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung
mitteilt.Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren,
die dem Lieferer nicht gehören,weiterverkauft, so gilt die Forderung
des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe deszwischen Lieferer
und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Die Verarbeitung
oderUmbildung von Vorbehalts sachen wird durch den Besteller stets
für den Lieferervorgenommen. Wird die Vorbehalts sache mit anderen
nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständenverarbeitet, so erwirbt
der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
desWertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit derVerarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehenden
Sache gilt im übrigen das gleiche wiefür die Vorbehaltsware. Der
Lieferer verpfichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungeninsoweit
freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit
diese noch nichtbeglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt.
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Lieferzeit
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,jedoch
nicht vor Beibringung der vorn Besteller zu beschattenden Unterlagen,Genehmigungen,
Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfristverlängert
sich beim Eintritt un vorhergesenener Hindernisse um die Zeit,
die zur Beseitigung derHindernisse erforderlich ist, und weiterhin
um die Zeit, die dann für die Ausführung derArbeit benötigt wird.
Der Lieferer wird bei Auttreten eines Hindernisses den Bestellerunverzüglich
hierüber unterrich ten und die voraussichtlich benötigte Verlängerung
der Lieferzeitmitteilen. Nach Beseiti gung des Hindernisses wird
der Lieferer den nun verbindlichenLiefertermin mitteilen. Derartige
Hindernisse sind vom Lieferer auch dann nicht zuvertreten, wenn
sie wahrend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Nachträglich
vomBesteller gewünschte An derungen haben eine Unterbrechung der
Lieferzeit zur Folge, dienacn Verständigung über die gewünschte
Änderung von neuem zu lauten beginnt. EineVerzugsentscriädigung
wird nicht gewahrt. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die
der Besteller zuvertreten hat, so werden dem Besteller nach Anzeige
der Versandbereitschaft die durchLagerung entstandenen Kosten
bei Lagerung in der Firma des Lieferers mindestens 112 von Hundert
des auf die eingelagerten Teile entfallenden Rechnungsbetrages
für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand
außerhalb seines Firmensitz zulagern.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile abFirmensitz
oder ab firmen eigenem Auslieferungslager auf den Besteller Über,
und zwar auchdann, wenn ausnahms- weise frachtfreie Lieferung
und Montage vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge
von Umständen, die derBesteller zu vertreten hat, so geht die
Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf denBesteller über.
Unstimmigkei ten, die aus dem Versand herrühren, sind unverzüglich
nach demEmpfang der Ware dem Lieferer schriftlich anzuzeigen.
Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung zu denen auch das Fehlen ausdrücklichzugesicherter
Eigen schatten gehört, haftet der Lieterer unter Ausschluß weitererAnsprüche
wie folgt: Alle diejenigen Te le sind unentgeltlich vom Lieferer
nach seinerWahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb
von 6 Monaten, bei Tag- undNachtbetrieb innerhalb von drei Monaten,
vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an nachweisbarinfolge eines
von dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegenschlechten,
vorn Lieterer beschafften Materials oder mangelhafter Austührung,
sich alsunbrauchbar erweisen oder deren Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt wird. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer
unverzüglichschriftlich zu meiden. Das Recht des Bestellers, Ansprücne
aus Mängeln geltend zumachen, erlicht in allen Fällen vom Zeitpunkt
der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestensjedoch mit Ablauf
der Garantiefrist. Zur Vornähme aller dem Lieferer notwendig erscheinendenÄnderungen
oder der Ersatzlie- ferung hat der Besteller die erforderliche
Zeit und Gelegenheitunentgeltlich zu gewahren. Beanstandete Teile
sind dem Lieferer erst auf seine Anforderungzurückzusenden. Beanstandete
Teile hat der Besteller dem Lieferer in der Lieferfirmazu Übergeben.
Der Be- steiler trägt die Frachtkosten für die Rücksendung der
Teile nachAusführung der Nach besserungsarbeiten. Ersetzte Teile
werden Eigentum desLieferers. Für Lieferteile, die infolge ihrer
stofflichen Beschaffenheit, der Artihrer Verwendung, infolge natürlicher
Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger
Beanspru chung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektro-chemischer,
elektro-magnetischer oder eletrischer Witterungs- und Natureinflüsse
einerBeschädigung oder einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen,
wird keine Haftung übernommen. FürFremderzeugnisse beschränkt
sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung derHaftungsansprüche,
die ihm gegen den Lieferer des Fremaerzeugnisses zustehen. Für
Störungen, die durch die Einbauverhältnisse oderunsachgemäße Pflege
und Behand lung auftreten, übernimmt der Lieferer keine Haftung.
BeiLieferungen von Einzelteilen haf tet der Lieferer nur für die
zeichnungsgemäße Ausführung oderSpezitikation. Für ausgeführte
Nachbesserungsarbeiten oder gelieferteErsatzteile besteht eine
Haftung nur bis zum Ablauf der Garantiefrist für die ursprüngliche
Lieterung.Die Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten, Anderungen
oder Instandsetzungsarbeitenohne vorherige Zustimmung des Lieterers
vorgenommen werden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleicngültig
ausweichem Rechtsgrund, insbe sondere auf Ersatz eines mittelbaren
oder unmittelbaren Schadenssowie von Aus- und Einbaukosten, sind
ausgeschlossen.
Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter Teile
Der Auftragnehmer (Lieferer) hattet bei der Bearbeitungeingesandten
Materials nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstottes
oderMaterials ergeben. Werden einge sandte Teile durch Materialfehler
oder sonstige Mängel bei derBearbeitung unbrauchbar, so sind dem
Auttragnehmer die aufgewendeten Kosten zuersetzen. Werden die
Materialien durch Umstände unbrauchbar, die derAuttragnehmer zu
vertreten hat, so Übernimmt dieser die Bearbeitung der gleichartigen
Ersatzstücke. Bei Einzelaufträgen (in der Regel weniger als 20
Stück) sind die Ersatzstücke vom Besteller kostenlos und frachtfrei
zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers,
gleichgültig auswelchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Rücktrittsrecht und sonstige Rechte
Dem Besteller steht eine Rücktritsrecht zu, wenn dem Lieferer
dieLieferung völlig unmöglich wird, wenn der im Verzug befindliche
Lieterer schuldhaft eineihm mit Rücktrittsdrohung gesetzte ausreichende
Nachfrist hat verstreichen lassen, wenn derLieferer schuldhaft
eine ihm ausreichende Nachfrist für die Behebung eines von ihm
zuvertretenden Mangels im Sinne der Lieterbedingungen fruchtlos
hat verstreichen lassen oderwenn die Nachbesse rung sich als unmöglich
erweist. Unvorhergesehene Ereignisse,wie im Absatz - Lieferzeit
beschrieben die zu einer Überschreitung der vereinbarten Lieterzeitführen,
berechtigen den Lieferer unter Ausschluß irgendwelcher Ansprüche
desBestellers ganz oder te lweise zum Rücktritt, wenn seit Auftragserteilung
die wirtschaftlichenVerhältnisse sich so erheb lich verändert
haben, daß dem Lieferer die Erfüllung billigerweisenicht zugemutet
werden kann. Dies gilt auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung
derLieferzeit vereinbart war. Außer dem vorstehenden Rücktrittsrecht
und den in den Absätzen -Haftung und Mängel der Lieferung und
eingesandter Teile - festgelegten Ansprüchekann der Besteller
keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen ewaiger Nachteile,die
mit dem Liefer- gegenstand zusammenhängen geltend machen, gleichgültig,
aufweichem Rechtsgrund er sich beruft.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Lieferers. Allgemeiner
Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnissich mittelbar
oder unmittelbar erhebenden Streitigkeiten der Hauptsitz des Lieferers.Der
Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
Der Vertrag untersteht deutschem Recht. Bedingungen des Bestellers,
die mit diesen Lieferbedingungen inWiderspruch stehen, sind für
den Lieferer nicht verbindlich, auch wenn sie der Bestellungzugrunde
gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich
widersprochen hat.
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