Messtek Prüfsysteme GmbH

Friedensstraße 34

D-67067 Ludwigshafen

Telefon +49-621-54 44 76
Telefax +49-621-54 47 09

eMail  info@messtek.de

Geschäftsführer: Heinz- Günter Schneider
Gerichtstand: Ludwigshafen
Registergericht Ludwigshafen
Handelsregister HRB 3514
USt.-IdNr.: DE 151121109

St.Nr.: 27/654/1920/7

Webmaster: Jonas Ueltzhöffer

Unsere Bankverbindungen :

VR Bank eG Ludwigshafen
Bank Name : VR BankG
Swift-Code : GENODE61LUD
IBAN : DE 35 545 603 20 000 2140055
Bank Code : 54560320

Kontonummer : 2140055

Stadtsparkasse Ludwigshafen
Bank Name : Stadtsparkasse LU
Swift-Code : LUHSDE6A
IBAN : DE 18 545 500 10 000 1050871
Bank Code : 54550010
Kontonummer : 1050871

 

Allgemeine Lieferbedingungen der Fa. MessTek Prüfsysteme GmbH

Angebot und Umfang der Lieferung

Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen,wenn er vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang der Lieferung ist dieschriftliche Auftragsbestäti- gung des Lieterers maßgebend. Abänderungen, Ergänzungen odermündliche Absprachen müssen vom Lieferer ebenfalls schriftlich anerkannt werden. Die inDrucksachen dem Angebot und der Auftragsbestätigung enthaltenen Unterlagen, wieBeschreibungen, Abbil dungen und Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaoen, sind nurannähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Mehr-und Mindergewichte und -lieferungen in handelsüblichen Grenzen berechtigen nicht zuBeanstandungen und Preiskürzungen. Der Besteller übernimmt die volle Verantwortungtür die von ihm zu liefern den Unterlagen, wie Zeichnungen jeglicher Art, Schaltbilder, Print-Layouts, Modelle, Leh- ren, Muster oder dergleichen.

Allgemeine Ausführung

Die Teile werden entsprechend unserer technischen Unterlagengefertigt. Änderungen bleiben vorbehalten.

Bearbeitung eingesandter Teile

Zur Bearbeitung eingesandte Teile sind frei Firmensitz desAuftragnehmers (Lieferer) und, soweit erforderlich, in guter Verpackung unter Beifügung einesPackzettels, zu übermitteln. Der Werkstott bzw. das Material der eingesandten Teile istbekanntzugeben; bestmögliche Verarbeitung und Qualität muß gewährleistet sein. VorabgefertigteTeile sind maßhaltig, norm gerecht und in einwandfreiem Zustand anzuliefern. Zu räumendeTeile dürfen nicht fertig bearbeitet sein und müssen Zugaben für die Nacharbeit besitzen.Sind diese Voraussetzun gen nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer die Kosten für Mehrarbeitsowie Ersatz für vorzei tig abgenutztes oder beschädigtes Werkzeug in Rechnung stellenoder vom Vertrag zurück treten, wobei der Besteller den entsprechenden Teil desVertragspreises sowie die zuvor erwähnten Mehrkosten zu vergüten hat. Werkzeuge, Materialienund Lehren die dem normalen Bereich des Auftragnehmers nicht entsprechen, sowiebesondere Vorrichtungen erfordern, werden zusätzlich verrechnet. Sie bleiben Eigentum desAuftragnehmers Fehler haft verarbeitete Teile können ohne Rückfrage auf Kosten desBestellers nachgearbeitet oder zurückgegeben werden. Abfallmaterial von den zur Bearbeitungeingesandten Teilen wird Eigentum des Auttragnehmers.

Preis und Zahlungsbedingungen

Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zurBerechnung. Die Preise gelten ab Firmensitz oder Auslieferungslager und schließen MwSt.,Verpackung, Fracht, Porto und Wensicherung nicht ein. Verpackung und Versand erfolgen nachbestem Ermessen, aber ohne darüber hinausgehende Verbindlichkeit des Lieferers.Versicherungen gegen Transport schäden führt der Lieferer nur auf ausdrücklichen Wunsch desBestellers und auf dessen Rechnung aus. Bei frachtfreier Zurücksendung unbeschädigtenVerpackungsmaterials wird die Hälfte des berecnneten Preises für Verpackung vergütet. Die Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, bar ohne Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten: a) bei laufender Geschättsverbindung spätestens 30 Tage nachRechnungsdatum. b) bei erstmaliger Geschättsverbindung, Reparaturen unddergleichen im Voraus oder bei Versandbereitschaft. c.) kleinere Beträge werden der Sendung nachgenommen; d.) bei Auslandslieferungen nach besonderer Vereinbarung. Die Zahlung bei Lieferung von größeren Aufträgen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart: 1 /3 nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei Versand bzw. Anzeige der Versandbereitschaft, 1/3 30 Tage nach Rechnungsdatum. Teillieterungen werden sofort berechnet. Montagerechnungen sindsofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Scheck und Wechsel gelten erst mit ihrerEinlösung als Zahlung, Wechsel- spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung dergesetzlichen Zahlungsfrist und nach Inverzugsetzung durch eine weitere Mahnung wird unterVorbehalt der Geltend machung weiterer Rechte eine Verzugsentschädigung in Höhe von4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. DieZurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftigfestgestellten Gegenan- des Bestellers ist ausgeschlossen.Zahlungsverzug des Bestellers oder eine nicht genügende AusKunft berechtigt den Lieferer Vorauszahlungen fürnoch ausstehende Liefer ungen aller laufenden Aufträge zu beanspruchen. Wenn eine Sistierung des Vertrages vereinbart wird, ist derfestgelegte Preis unter Abzug der direkten Kosten für die vom Lieferer bis zur vollständigenFertigstellung der bestellten Teile noch auszuführenden Teilarbeiten sofort fällig und zahlbar.Verlängerter und erweiter ter Eigentumsvorbehalt für den Fall der ständigenGeschäftsverbindung und der Zulässig keit des Weiterverkaufs der Vorbehaltsware. Der Lieferer behält sich des Eigentum an dem Liefergegenstand vor,bis sämtliche Forde rungen des Lieferers gegen den Besteller aus derGeschäftsverbindung einschließlich der künftig entsprechenden Forderungen auch aus gleichzeitig oderspäter abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne odersämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden undder Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigemVerhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs verzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandesnach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahmesowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Lieferer liegt, sofern nicht dasAbzahlungsrecht Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies der Liefererausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Bestellerden Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichenGeschäftsgang weiterzu verkaufen. Er tritt jedoch dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungenab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder Dritte erwachsen,und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauftwird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. DieBefugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt;jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Bestellerseinen Zahlungsverpflich- tungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferer kann verlangen, daß der Besteller ihm die abgetretenenForderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angabenmacht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die dem Lieferer nicht gehören,weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe deszwischen Lieferer und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Die Verarbeitung oderUmbildung von Vorbehalts sachen wird durch den Besteller stets für den Lieferervorgenommen. Wird die Vorbehalts sache mit anderen nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständenverarbeitet, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis desWertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit derVerarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehenden Sache gilt im übrigen das gleiche wiefür die Vorbehaltsware. Der Lieferer verpfichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungeninsoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen, soweit diese noch nichtbeglichen sind, um mehr als 25 % übersteigt.

Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,jedoch nicht vor Beibringung der vorn Besteller zu beschattenden Unterlagen,Genehmigungen, Freigaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfristverlängert sich beim Eintritt un vorhergesenener Hindernisse um die Zeit, die zur Beseitigung derHindernisse erforderlich ist, und weiterhin um die Zeit, die dann für die Ausführung derArbeit benötigt wird. Der Lieferer wird bei Auttreten eines Hindernisses den Bestellerunverzüglich hierüber unterrich ten und die voraussichtlich benötigte Verlängerung der Lieferzeitmitteilen. Nach Beseiti gung des Hindernisses wird der Lieferer den nun verbindlichenLiefertermin mitteilen. Derartige Hindernisse sind vom Lieferer auch dann nicht zuvertreten, wenn sie wahrend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Nachträglich vomBesteller gewünschte An derungen haben eine Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge, dienacn Verständigung über die gewünschte Änderung von neuem zu lauten beginnt. EineVerzugsentscriädigung wird nicht gewahrt. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Besteller zuvertreten hat, so werden dem Besteller nach Anzeige der Versandbereitschaft die durchLagerung entstandenen Kosten bei Lagerung in der Firma des Lieferers mindestens 112 von Hundert des auf die eingelagerten Teile entfallenden Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand außerhalb seines Firmensitz zulagern.

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile abFirmensitz oder ab firmen eigenem Auslieferungslager auf den Besteller Über, und zwar auchdann, wenn ausnahms- weise frachtfreie Lieferung und Montage vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die derBesteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf denBesteller über. Unstimmigkei ten, die aus dem Versand herrühren, sind unverzüglich nach demEmpfang der Ware dem Lieferer schriftlich anzuzeigen.

Haftung für Mängel der Lieferung

Für Mängel der Lieferung zu denen auch das Fehlen ausdrücklichzugesicherter Eigen schatten gehört, haftet der Lieterer unter Ausschluß weitererAnsprüche wie folgt: Alle diejenigen Te le sind unentgeltlich vom Lieferer nach seinerWahl auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten, bei Tag- undNachtbetrieb innerhalb von drei Monaten, vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an nachweisbarinfolge eines von dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegenschlechten, vorn Lieterer beschafften Materials oder mangelhafter Austührung, sich alsunbrauchbar erweisen oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglichschriftlich zu meiden. Das Recht des Bestellers, Ansprücne aus Mängeln geltend zumachen, erlicht in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestensjedoch mit Ablauf der Garantiefrist. Zur Vornähme aller dem Lieferer notwendig erscheinendenÄnderungen oder der Ersatzlie- ferung hat der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheitunentgeltlich zu gewahren. Beanstandete Teile sind dem Lieferer erst auf seine Anforderungzurückzusenden. Beanstandete Teile hat der Besteller dem Lieferer in der Lieferfirmazu Übergeben. Der Be- steiler trägt die Frachtkosten für die Rücksendung der Teile nachAusführung der Nach besserungsarbeiten. Ersetzte Teile werden Eigentum desLieferers. Für Lieferteile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit, der Artihrer Verwendung, infolge natürlicher Abnützung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,übermäßiger Beanspru chung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektro-chemischer, elektro-magnetischer oder eletrischer Witterungs- und Natureinflüsse einerBeschädigung oder einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen. FürFremderzeugnisse beschränkt sich die Haftung des Lieferers auf die Abtretung derHaftungsansprüche, die ihm gegen den Lieferer des Fremaerzeugnisses zustehen. Für Störungen, die durch die Einbauverhältnisse oderunsachgemäße Pflege und Behand lung auftreten, übernimmt der Lieferer keine Haftung. BeiLieferungen von Einzelteilen haf tet der Lieferer nur für die zeichnungsgemäße Ausführung oderSpezitikation. Für ausgeführte Nachbesserungsarbeiten oder gelieferteErsatzteile besteht eine Haftung nur bis zum Ablauf der Garantiefrist für die ursprüngliche Lieterung.Die Haftung erlischt, wenn Nacharbeiten, Anderungen oder Instandsetzungsarbeitenohne vorherige Zustimmung des Lieterers vorgenommen werden. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleicngültig ausweichem Rechtsgrund, insbe sondere auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadenssowie von Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen.

Haftung für Mängel bei Bearbeitung eingesandter Teile

Der Auftragnehmer (Lieferer) hattet bei der Bearbeitungeingesandten Materials nicht für Mängel, die sich aus dem Verhalten des Werkstottes oderMaterials ergeben. Werden einge sandte Teile durch Materialfehler oder sonstige Mängel bei derBearbeitung unbrauchbar, so sind dem Auttragnehmer die aufgewendeten Kosten zuersetzen. Werden die Materialien durch Umstände unbrauchbar, die derAuttragnehmer zu vertreten hat, so Übernimmt dieser die Bearbeitung der gleichartigen Ersatzstücke. Bei Einzelaufträgen (in der Regel weniger als 20 Stück) sind die Ersatzstücke vom Besteller kostenlos und frachtfrei zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleichgültig auswelchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Rücktrittsrecht und sonstige Rechte

Dem Besteller steht eine Rücktritsrecht zu, wenn dem Lieferer dieLieferung völlig unmöglich wird, wenn der im Verzug befindliche Lieterer schuldhaft eineihm mit Rücktrittsdrohung gesetzte ausreichende Nachfrist hat verstreichen lassen, wenn derLieferer schuldhaft eine ihm ausreichende Nachfrist für die Behebung eines von ihm zuvertretenden Mangels im Sinne der Lieterbedingungen fruchtlos hat verstreichen lassen oderwenn die Nachbesse rung sich als unmöglich erweist. Unvorhergesehene Ereignisse,wie im Absatz - Lieferzeit beschrieben die zu einer Überschreitung der vereinbarten Lieterzeitführen, berechtigen den Lieferer unter Ausschluß irgendwelcher Ansprüche desBestellers ganz oder te lweise zum Rücktritt, wenn seit Auftragserteilung die wirtschaftlichenVerhältnisse sich so erheb lich verändert haben, daß dem Lieferer die Erfüllung billigerweisenicht zugemutet werden kann. Dies gilt auch dann, wenn zunächst eine Verlängerung derLieferzeit vereinbart war. Außer dem vorstehenden Rücktrittsrecht und den in den Absätzen -Haftung und Mängel der Lieferung und eingesandter Teile - festgelegten Ansprüchekann der Besteller keinerlei Ersatzansprüche oder sonstige Rechte wegen ewaiger Nachteile,die mit dem Liefer- gegenstand zusammenhängen geltend machen, gleichgültig, aufweichem Rechtsgrund er sich beruft.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Lieferers. Allgemeiner Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnissich mittelbar oder unmittelbar erhebenden Streitigkeiten der Hauptsitz des Lieferers.Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Der Vertrag untersteht deutschem Recht. Bedingungen des Bestellers, die mit diesen Lieferbedingungen inWiderspruch stehen, sind für den Lieferer nicht verbindlich, auch wenn sie der Bestellungzugrunde gelegt werden und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.